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Vorhaltemonate nach BGL

Vorhaltemonate nach BGL geben die tatsächlich nutzbare Zeitspanne von Baumaschinen und Geräten in der Baupraxis an – unter Berücksichtigung von Stillstandszeiten, Reparaturen und witterungsbedingten Ausfällen.

Vorhaltemonate versus Nutzungsdauer

Baumaschinen und Geräte werden bei der Anschaffung im Anlagevermögen aktiviert und buchhalterisch abgeschrieben. Dies erfolgt für die Nutzungsdauer von Baumaschinen. Sie wurde vom Finanzministerium in der AfA-Tabelle vorbestimmt für die jeweilige Nutzungsdauer der Baugeräte, deren Anschaffung nach dem 31. Dezember 2000 erfolgte.
Die Baugeräte können jedoch erfahrungsgemäß in den Baubetrieben nicht über die gesamte Zeit der Nutzungsdauer ohne Unterbrechungen eingesetzt werden. Es treten Zeiten ein, in denen aus betrieblichen und sonstigen Gründen die Nutzung nicht möglich ist.
Zum Beispiel zählen wetterbedingte Stillstände oder Reparaturzeiten zu den objektiven Ausfallzeiten. Auch fehlende Bau- oder Anschlussaufträge sowie die Vorhaltung eines größeren Maschinenparks ohne konkrete Einsätze führen dazu, dass Geräte zeitweise nicht genutzt werden können.
Diese Ausfallzeiten müssen von der gesamten Nutzungsdauer abgezogen werden und fließen in die Berechnung der Vorhaltemonate ein.
Vorhaltemonate zeigen, wie lange Baumaschinen tatsächlich einsatzbereit sind. Die BGL 2025 berücksichtigt dabei auch Ausfallzeiten wie Stillstand und Reparatur.
Vorhaltemonate zeigen, wie lange Baumaschinen tatsächlich einsatzbereit sind. Die BGL 2025 berücksichtigt dabei auch Ausfallzeiten wie Stillstand und Reparatur. Bild: © f:data GmbH

Vorhaltemonate in der BGL 2025

In der überarbeiteten und neugefassten Auflage der Baugeräteliste (BGL) 2025 werden zu den einzelnen Gerätegruppen und -arten der Baugeräte neben der Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle in Jahren die Vorhaltemonate angeführt. Sie stellen in der Baupraxis ermittelte Erfahrungswerte als technisch-wirtschaftliche Daten dar.
Bei den Vorhaltemonaten werden nach Tz. 4.1.2 in den Nutzungshinweisen der BGL 2025 jene Ausfallzeiten berücksichtigt, in denen Baugeräte aus betrieblichen und sonstigen Gründen nicht eingesetzt werden können. Folglich umfassen die Vorhaltemonate eine wesentlich geringere Zeit als die sich aus der Nutzungsdauer ableitenden Monate der bilanziellen Abschreibung.

Beispiele zu Vorhaltemonaten und Nutzungsdauer

Die BGL 2025 weist beispielsweise folgende Aussagen aus:
Beispiele Baugeräteliste 2025: Nutzungsdauer (Jahre), Vorhaltemonate (Monate) und monatlicher %-Satz für Abschreibung und Verzinsung (AV).
Bild: © f:data GmbH
Die Ansetzungen zu den Vorhaltemonaten gelten unter der Voraussetzung einer:
  • mittelschweren Belastung bei einschichtiger Arbeitszeit und
  • sachgemäßen Wartung und Pflege sowie regelmäßiger Ausführung von erforderlichen Reparaturen.

Vorhaltemonate in der Kostenverrechnung

Die Aussagen zu den Vorhaltemonaten in der BGL liefern zugleich die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Sätze in % sowie Werte in € für die:
Die Sätze und Werte dienen zudem als Grundlage für die:
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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