Die Elektroinstallation umfasst alle Arbeiten, die Strom sicher im Gebäude verteilen – vom Verlegen von Leitungen bis zum Anschließen und Prüfen elektrischer Anlagen.
Was ist Elektroinstallation?
Zur Elektroinstallation gehören alle Arbeiten, die der sicheren Verteilung, Steuerung und Nutzung von elektrischem Strom in Gebäuden dienen. Sie gewährleistet, dass Strom zuverlässig ins Haus gelangt, korrekt verteilt wird und alle elektrischen Geräte sicher funktionieren. Dazu zählen unter anderem diese Arbeiten: - Verlegung von Kabeln und Leitungen.
- Einbau von Schaltern, Steckdosen oder Lampenauslässen.
- Montage von Sicherungen, FI- / LS-Schaltern und Verteilerschränken.
- Anschluss von fest installierten Geräten (z. B. Herd oder Durchlauferhitzer).
- Einrichtung von Stromkreisen, Beleuchtung und Steuerungen.
- Prüfung und Messung der elektrischen Anlage nach Sicherheitsnormen (VDE).

Verteilerschrank als zentrale Einheit der elektrischen Verteilung im Gebäude.
Bild: © f:data GmbH
Wer darf Elektroinstallationen ausführen?
Die Elektroinstallation ist ein sicherheitsrelevantes Gewerk, das in Deutschland rechtlich klar geregelt ist. Der Umfang der zulässigen Tätigkeiten orientiert sich an:
Diese definieren, welche Leistungen geschützt sind – und damit nur von qualifizierten Fachkräften mit Meistertitel ausgeführt werden dürfen.
Laien, also diejenigen ohne Abschluss im Bereich Elektroinstallationen, dürfen:
- Schlitze stemmen,
- Dosen setzen,
- Leerrohre verlegen oder
- Unterputzarbeiten (ohne elektrische Anschlüsse) durchführen.
Alle Arbeiten an spannungsführenden Teilen (Anschluss, Verdrahtung, Prüfung oder Inbetriebnahme) sind Fachkräften vorbehalten – sonst besteht Gefahr für Leib und Leben und für den Versicherungsschutz.
Rechtliche Vorschriften für Elektroinstallationen
Handwerksordnung
Elektroinstallationen gehören in Deutschland zu den zulassungspflichtigen Handwerken gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HwO) in den Bereichen:
- Elektrotechniker-Handwerk,
- Elektromaschinenbauer-Handwerk und
- Informationstechniker-Handwerk.
Wer diese Tätigkeiten gewerblich ausführen will, benötigt in der Regel einen Meistertitel oder eine gleichwertige Qualifikation.
Relevante Meisterprüfungsverordnungen
Die Meisterprüfungsverordnungen legen fest, welche konkreten Tätigkeiten in den einzelnen Handwerksbereichen der Elektroinstallation nur von qualifizierten Fachkräften mit Meistertitel ausgeführt werden dürfen.
- Elektrotechnikermeisterverordnung (ElektroTechMstrV)
Geschützte Leistungen (§ 2 Nr. 8, Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik, ElektroTechMstrV § 2): - Planung, Errichtung und Instandhaltung von Energie- und Gebäudetechnik.
- Installation und Betreuung von Überspannungs-, Antennen-, Beleuchtungs-, Klima- und Gebäudeautomationsanlagen sowie Bustechnologie und IT- / Kommunikationssystemen.
- Erdungs- und Blitzschutzanlagen planen, errichten, prüfen und instand halten.
- Zum Beispiel: Solaranlagen, Hausanschlüsse, Smart-Home-Systeme, Steckdosen- und Lichtinstallationen oder Blitzableiter.
- Elektromaschinenbauermeisterverordnung (ElektroMbMstrV)
Der § 2 beschreibt die relevanten Systeme (ElektroMbMstrV § 2): - Entwicklung, Planung und Installation von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen.
- Montage, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte.
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Leitungs- und Verfahrenstechnik sicher anwenden.
- Zum Beispiel: Aufzugsanlagen, Generatoren oder Photovoltaik-Wechselrichter.
- Informationstechnikermeisterverordnung (InformationsTechMstrV)
Der § 2 regelt die Leistungen im Bereich vernetzter Systeme (InformationsTechMstrV § 2): - Installation, Parametrierung, Programmierung und Inbetriebnahme vernetzter Systeme.
- Integration technischer und gewerkeübergreifender Systeme.
- Anwendung von Mess- und Analyseverfahren sowie Erstellung technischer Dokumentationen.
- Zum Beispiel: LAN-/ WLAN-Installationen, IP-Telefonie, Serverräume, Sicherheitssysteme oder Smart-Building-Steuerungen.

Steckdosen sind Teil der Elektroinstallation, die nur Fachkräfte ausführen dürfen.
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Sicherheitsschein und Installateurverzeichnis
Mit der neuen Elektrotechnikermeisterverordnung (BMWK zur neuen Meisterprüfungsverordnung) wurde der Sicherheitsschein eingeführt. Er berechtigt Fachkräfte zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers – eine notwendige Voraussetzung, um Arbeiten am öffentlichen Stromnetz durchführen zu dürfen. Der Experten-Tipp
„Die Elektroinstallation umfasst weit mehr als das Verlegen von Kabeln. Sie beinhaltet komplexe Systeme der Energie-, Gebäude- und Informationstechnik. In Deutschland dürfen diese Leistungen nur von qualifizierten Fachkräften mit Meistertitel erbracht werden.“ Herzlichen Dank an Peter Kaiser, Geschäftsführer der KAISER-AMM TGA-Planung 4.0 in Forchheim, für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.