Mängelansprüchebürgschaften Die Mängelansprüchebürgschaft sichert Mängelansprüche des Auftraggebers ab. Sie ist eine Alternative zum Geldeinbehalt. Die Wahl der Sicherheitsart steht allein dem Auftragnehmer zu. ...
Abschlagszahlungsbürgschaft Der Auftraggeber kann Abschlagszahlungen für angelieferte Baustoffe durch eine Abschlagszahlungsbürgschaft absichern. ...
Vertragserfüllungsbürgschaften Die Sicherheit für die Vertragserfüllung einer Baumaßnahme kann das Bauunternehmen dem Bauherrn mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft gewähren. ...
Vorauszahlungen zum Bauvertrag Vorauszahlungen im Zusammenhang mit einem Bauvertrag sind Gelder, die Auftraggeber an Auftragnehmer zahlen, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde. In der Baubranche sind Vorauszahlungen üblich. ...
Bürgschaften Eine Bürgschaft sichert den Gläubiger ab: Der Bürge haftet, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllt – im Bauwesen etwa für Zahlungen, Vertragserfüllung oder Mängelbeseitigung. ...
Vorauszahlungsbürgschaft Wenn der Auftraggeber Geld bezahlt, bevor die Leistung erbracht ist, kann er dafür eine Sicherheit verlangen – in der Regel in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft. ...
Vorsicht bei Sicherheiten in Bauverträgen Vertragserfüllungsbürgschaften und Gewährleistungseinbehalte können schnell unwirksam werden, wenn sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen. Worauf Sie achten müssen, weiß der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Cosler. ... 09.12.2024